Sterbefall

Zur Bestattung verpflichtet sind gem. § 8 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen in der nachstehenden Rangfolge:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern und
  • volljährige Enkelkinder

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Ortes, in dem der Sterbefall eingetreten ist. 

Kosten

Die Anmeldung ist kostenlos.

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist kostenpflichtig: 10,00 €

Notwendige Unterlagen

Zur Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt werden benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Eheurkunde
  • bei Lebenspartnern: Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Auflösung einer Ehe: das Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt. In der Regel übernimmt der Bestatter die Organisation der Bestattung, dass heißt, die notwendigen Behördengänge, Terminabsprachen für die Beisetzung, etc.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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