Schülerbeförderung

Die Schüler/innen aus der Gemeinde Lippetal, die die drei Grundschulen oder die weiterführende Gesamtschule der Gemeinde Lippetal besuchen, werden im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs kostenlos zu den Schulen befördert.
Der Anspruch auf Beförderung entsteht, wenn der zumutbare Weg oder die zumutbare Schulwegdauer überschritten wird.
Zumutbar sind ... | |||
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... für Schüler der Klassen: | 1-4 | 5-10 | 11-13 |
zumutbarer Fußweg | 2 km | 3,5 km | 5 km |
zumutbarer Weg zur Haltestelle | 1 km | 2 km | 2 km |
zumutbare Schulwegdauer gesamt | 1 Std. | 3 Std. | 3 Std. |