Reisepass
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses wird vom hiesigen Einwohnermeldeamt im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie vom hiesigen Einwohnermeldeamt schriftlich zur Abholung Ihres neuen Reisepasses aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht auf der Rückseite der Einladung zur Abholung ausgefüllt sein.
Vorläufiger Reisepass
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ebenfalls im automatisierten Verfahren erstellt.
Kosten
Reisepass
- 37,50 € (bis einschl. 23 Jahre)
- 60,00 € (ab 24 Jahre)
Vorläufiger Reisepass
- 26,00 €
Bitte beachten Sie: die Gebühr ist am Tage der Antragstellung zu entrichten.
Notwendige Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand): weitere erforderliche Kriterien
BEACHTEN SIE BITTE, DASS DIE FOTOS NICHT VOR ORT GEMACHT WERDEN! - Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch im Original, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann,
- der alte Reisepass; wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, genügt auch ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Zustimmungserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen. DieZustimmungserklärung ist im Download abrufbar.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-262
E-Mail: eva.hoelter@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-261
E-Mail: claudia.mendu@lippetal.de