Kinderreisepass
Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann einen Kinderreisepass beantragen. Wer 12 Jahre oder älter ist, erhält einen Personalausweis und/oder einen Reisepass. Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses wird vom hiesigen Einwohnermeldeamt im automatisierten Verfahren erstellt. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Gültigkeit/ Verlängerung bzw. Aktualisierung
Die Gültigkeitsdauer der ersten Ausstellung beträgt seit dem 01.01.2021 ein Jahr.
Der Kinderreisepass kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wieder für ein Jahr verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Verlust/Diebstahl Ihres Kinderreisepasses
Haben Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, sollten Sie uns dies zu Ihrem eigenen Schutz schnellstmöglich melden. Hierzu sollte mindestens ein Elternteil persönlich im Bürger Büro vorsprechen.
Hinweis Ausland
In einigen Staaten wird der Kinderreisepass nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Vor Antritt einer Reise sollten Sie sich beim Auswärtigen Amt bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung über die Einreisebestimmungen informieren.
Kosten
- 13,00 € (Neuausstellung)
- 6,00 € (Verlängerung/Aktualisierung)
Notwendige Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild: Größe min. 45 x 35 mm (ohne Rand) weitere erforderliche Kriterien
bei Neuausstellung und Verlängerung/Aktualisierung
BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE FOTOS NICHT VOR ORT GEMACHT WERDEN!
- Die schriftliche Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) beider Elternteile inkl. Ausweisdokumente, bzw. der Betreuerin/ des Betreuers
- Es werden auf der Zustimmungserklärung die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
- Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss im Original.
- Sollte eine Betreuung bestehen, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde im Original.
- Für die Ausstellung des Kinderreisepasses werden die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr) benötigt.
- Das Familienbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde (im Original), falls es sich um einen Erstantrag handelt.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-262
E-Mail: eva.hoelter@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-261
E-Mail: claudia.mendu@lippetal.de