Abmeldungen
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Lippetal ist eine Abmeldung seit dem 01.06.2004 nicht mehr nötig. Es muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Gemeinde erfolgen.
Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung bleibt die Abmeldung weiterhin bestehen.
Notwendige Unterlagen
Für Ihre Abmeldung in Lippetal benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
- Wohnungsgeberbestätigung (ab 01.11.2015)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
- Abmeldung Bundesmeldegesetz (PDF)
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Wohnungsgeberbestätigung (PDF)
Dateigröße: 377,2 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-262
E-Mail: eva.hoelter@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-261
E-Mail: claudia.mendu@lippetal.de