Gewerbezentralregisterauskunft
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Grundsätzlich werden Gewerbe lokal bei den einzelnen Gewerbeämtern registriert.
Natürlich kann der Antrag auf Auskunft auch weiterhin im Bürgerbüro der Gemeinde Lippetal gestellt werden.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig indentifiziert werden, wer den Antrag stellt.
www.fuehrungszeugnis.bund.deNatürlich kann der Antrag auf Auskunft auch weiterhin im Bürgerbüro der Gemeinde Lippetal gestellt werden.
Kosten
13,00
Notwendige Unterlagen
Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen, Vertretung durch Bevollmächtigten oder Anforderung per Post
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Auskünften für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Telefon: 02923 / 980-262
E-Mail: eva.hoelter@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-261
E-Mail: claudia.mendu@lippetal.de
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