Eheschließung
Sie wollen heiraten ? Herzlichen Glückwunsch!
Sie fragen sich, was Sie tun müssen, um in den "Siebten Ehehimmel" zu kommen? Die beabsichtigte Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Trautermin anmelden. Früher wurde ein Aufgebot bestellt, heute heißt dieser Vorgang: Anmeldung zur Eheschließung. Sie gelten jetzt als Verlobte, die die Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden und dazu die richtigen Unterlagen mitbringen wollen. Apropos Zuständigkeit: Wohnt keiner von Ihnen in der Gemeinde Lippetal, ist das Standesamt Lippetal für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig, sondern das Standesamt des Hauptwohnsitzes der Beteiligten. Die Eheschließung ist aber sehr wohl in Lippetal möglich. Dazu muss die Anmeldung jedoch beim Standesamt Ihres Wohnortes erfolgen.
Wo melde ich die Eheschließung an?
Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Lippetal wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Lippetal kommen.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist.
Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen).
- Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
- Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.
Wann kann ich heiraten?
Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesbeamten. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. An einem Wochenende im Monat gibt es auch die Möglichkeit am Samstagmorgen zu heiraten:
Wo kann ich heiraten?
Wir bieten Ihnen Trauungen in ganz besonderen Räumlichkeiten mit wunderschönem Ambiente an. An folgenden Trauorten kann Ihr gemeinsames Glück beginnen:
- Trauzimmer im Rathaus der Gemeinde Lippetal in Hovestadt
- Bürgersaal (behindertengerechter Zugang) in "Haus Biele" in Hovestadt
- Heimathaus in Oestinghausen
Hier steht ein liebevoll eingerichtetes Trauzimmer im 2009 renovierten Heimathaus, ehemals Chur-Cöllnisches Amtshaus im Renaissance-Stil, für Sie bereit. - Sändkers Mühle in Heintrop
Kosten
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet,
sofern beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: | 40,00 €. |
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Gehört einer der Verlobten einer anderen Nationalität an, betragen die Gebühren: | 66,00 € |
Falls Sie nicht im Standesamt Ihres Wohnortes heiraten, fällt neben der "Anmeldegebühr" in Ihrem Wohnort |
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Eheurkunde: | 10,00 € |
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: | 10,00 € |
Internationale Heiratsurkunde: | 10,00 € |
Trauung im Heimathaus, Oestinghausen - zusätzlich - | 45,00 € |
Trauung in Haus Biele, Hovestadt - zusätzlich - | 50,00 € |
Sondertrautermin (samstags) - zusätzlich - | 85,00 € |
Nutzungsgebühr Heimathaus Oestinghausen (Abrechnung mit dem Heimatverein) | 50,00 € |
Nutzungsgebühr Sändkers Mühle (Abrechnung mit den Eigentümern) |
Notwendige Unterlagen
Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandswesen und der unterschiedlichen individuellen Lebenssituationen ist es leider nicht möglich, Ihnen alle vorzulegenden Unterlagen umfassend aufzulisten. Aber keine Sorge, mit Hilfe Ihres Standesamtes überwinden Sie die bürokratischen Hürden, die das Gesetz vor den Hochzeitstermin gestellt hat.
Am einfachsten ist die Anmeldung,
- wenn beide deutsche Staatsangehörige sind,
- wenn beide volljährig und kinderlos sind,
- wenn beide noch nicht verheiratet waren, nicht geschieden oder verwitwet sind,
- wenn beide in Lippetal wohnen.
Dann bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat.
Wenn einer der Verlobten nicht in Lippetal wohnt, zusätzlich eine
- Aufenthaltsbescheinigung des Wohnortes
Wenn Sie geschieden sind, zusätzlich eine
- beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Ist das erforderliche Dokument beim Standesamt Lippetal, greifen wir gern auf die bei uns geführten Bücher zurück; ansonsten müssen Sie sich das vorzulegende Dokument beim entsprechenden Standesamt besorgen. Wenn einer der Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist vor der Anmeldung eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-224
E-Mail: lothar.rinke@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-227
E-Mail: beate.hoffmann@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-214
E-Mail: heike.kuehne@lippetal.de