Fischereischein

Fischereischein:
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.

Geltungsdauer:
auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre

Jugendfischereischein
Für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Information zur Fischereiprüfung:
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss beim KREIS SOEST gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

Tageskarten / Gastkarten:
Beim Sportfischereiverein Lippborg und Soester Sportanglerverein können Sie Tageskarten erwerben.
Die Verkaufsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Vereine www.sfv-lippborg.de und www.soester-angelverein.de.

Kosten

1. Jugendfischereischein
   
(zwischen 10 und 16 Jahren)

  • a) Erstausstellung:
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 8,00 €
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
    • Gebühr: 8,00 €

2. Jahresfischereischein

  • a) Erstausstellung:
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 16,00 €
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des Jahresfischereischeines
    • Gebühr: 16,00 €

3. Fünfjahresfischereischein

  • a) Erstausstellung:
    • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
      (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Gebühr: 48,00 €
  • b) Verlängerung:
    • Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
    • Gebühr: 48,00 €

Zuständige Mitarbeiter/innen: