Gaststättenerlaubnis
Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-211
E-Mail: klaus.brinkmeier@lippetal.de