Allgemeine Gefahrenabwehr

Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(z. B. Lärmbelästigungen, Geruchsbelästigungen, Gefahren durch Tiere,...)

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
  • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Lippetal

Zuständige Mitarbeiter/innen: