Teilungsgenehmigung

Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Teilungsgenehmigung.

Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Teilungsgenehmigung.

Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Bauaufsichtsamt des Kreises Soest vorlegen zu lassen.

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
    - Landesbauordnung (BauO NRW) -
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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