Baugrundstücke

Gemeindliches Bauland wird vergünstigt abgegeben, wenn ab Selbstbezug der Familie mindestens ein Kind seinen Hauptwohnsitz in dem geförderten Objekt hat.

Die Vergünstigung beträgt 3.000,00 € je Kind mit Hauptwohnsitz in dem geförderten Objekt. Für Kinder, die in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Selbstbezug geboren werden, wird die Baulandermäßigung auf Antrag nachträglich gewährt.

Die Vergünstigung beträgt höchstens 15.000,00 €. Die ermäßigte Abgabe von Bauland erfolgt einkommensunabhängig.


Derzeit hat die Gemeinde Lippetal keine Wohnbauflächen zu veräußern.


Zuständige Mitarbeiter/innen: