Sozialhilfe / Grundsicherung
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen können Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beantragen. Im Rahmen der Hartz VI-Reform zum 01.01.2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ als einheitliche Sozialleistung zusammengeführt.
Zuständig für die Bearbeitung dieser Leistung ist die Arbeitsgemeinschaft :
Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) , Paradieser Weg 2, 59494 Soest
Telefonische Auskünfte können sie unter der Hotline der AHA unter 02921/ 106 500 erhalten. Des weiteren bietet die Internetseite der Arbeit Hellweg Aktiv (http://www.arbeit-hellweg-aktiv.de/) allgemeine Informationen rund um das Thema Hartz IV im Kreis Soest.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Personen ab 65 Jahren, sowie volljährige dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, auch ergänzend zu ihrer Rente haben. Die Leistungsgewährung ist abhängig von dem Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person. Welche Unterlagen bei einer Antragsstellung zusätzlich zum Antragsformular vorgelegt werden müssen, können Sie beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen. Für die Bearbeitung der Grundsicherungsleistung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII ) ist die Gemeinde Lippetal zuständig.
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Neben den o.g. Leistungen der Grundsicherung kann in Einzelfällen „Hilfe zum Lebensunterhalt“ gewährt werden. Der größte Personenkreis erhält eine der oben genannten Leistung der Grundsicherung, so dass die Anspruchsvorausetzungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt nur in besonderen Einzelfällen gelten. Die Einzelfälle sind schwer abgrenzbar , so dass eine Beratung durch den zuständigen Sachbearbeiter erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Telefon: 02923 / 980-263
E-Mail: nadine.kanditt@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-207
E-Mail: ludger.schenkel@lippetal.de