Erschließung
- Neu- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
- Durchführung von Kanalisationsmaßnahmen
- Anlegung von Neubaugebieten
- Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
- Straßenanliegerbescheinigung
- Die Anschriften der Versorgungsunternehmen (z. B. für Strom, Gas, Wasser, etc.) sind beim Bauamt der Gemeinde Lippetal zu erfragen.
Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).
Bescheinigung über die gesicherte Erschließung
Die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sind genehmigungsfrei, wenn u.a. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist (§ 67 BauO NRW). Diese Beurteilung wird vom Bauamt der Gemeinde Lippetal bei einem Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NRW getroffen.
Straßenanliegerbescheinigung
Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Hinweis:
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-245
E-Mail: michael.vogel@lippetal.de