Beurkundungen
Im Standesamt werden Personenstandsregister d.h. Ehe-, Geburten- und Sterberegister geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das jeweilige Ereignis (Ort des Ereignisses) eingetreten ist.
Welche Urkunden können Sie beim Standesamt bekommen?
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
Die Eheurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen. - Lebenspartnerschaftsurkunde
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Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Kosten
Die standesamtliche Gebühren sind gesetzlich geregelt und innerhalb des gesamtes Bundesgebietes gleich.
Art der Beurkundung | Gebühr in Euro |
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Geburtsurkunde | 10,00 € |
Eheurkunde | 10,00 € |
Lebenspartnerschaftsurkunde | 10,00 € |
Sterbeurkunde | 10,00 € |
jede weitere Ausfertigung, wenn sie in einem Arbeitsgang erstellt worden ist | die halbe Gebühr |
Auskunft aus einem Personenstandsregister | 6,00 € |
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-224
E-Mail: lothar.rinke@lippetal.de