Vergnügungssteuer

Spielgerätesteuer
Steuergegenstand ist das Halten von Spiel-, Musik, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten.

 

Vergnügungssteuer für Vergnügungen besonderer Art
Der Besteuerung unterliegen:

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführung von pornographischen und ähnlichen Filmen und Bildern - auch in Kabinen -
  • Sex- und Erotikmessen
  • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen

Kosten

Steuersätze für Spielgeräte:

GerätSteuersatz
Apparate mit Gewinnmöglichkeit (ab 01.01.2015) 3 v. H. des Spieleinsatzes
Apparate mit Gewinnmöglichkeit (ab 01.01.2017) 3,4 v. H. des Spieleinsatzes
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnl. Unternehmen 35,00 Euro je Gerät und angefangenen Monat
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten oder ähnlichen Orten 25,00 Euro je Gerät und angefangenen Monat
Apparate, die Gewaltspiele enthalten 500,00 Euro je Gerät und angefangenen Monat

 

Steuersätze für Vergnügungen besonderer Art:

ArtSteuersatz
Kartensteuer 22 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts
Pauschalsteuer nach dem Spielumsatz 6 v.H. des Spielumsatzes
Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche
Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen 3,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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