Vergnügungssteuer
Spielgerätesteuer
Steuergegenstand ist das Halten von Spiel-, Musik, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten.
Vergnügungssteuer für Vergnügungen besonderer Art
Der Besteuerung unterliegen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführung von pornographischen und ähnlichen Filmen und Bildern - auch in Kabinen -
- Sex- und Erotikmessen
- Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
- Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen
Kosten
Steuersätze für Spielgeräte:
Gerät | Steuersatz |
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Apparate mit Gewinnmöglichkeit (ab 01.01.2015) | 3 v. H. des Spieleinsatzes |
Apparate mit Gewinnmöglichkeit (ab 01.01.2017) | 3,4 v. H. des Spieleinsatzes |
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnl. Unternehmen | 35,00 Euro je Gerät und angefangenen Monat |
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten oder ähnlichen Orten | 25,00 Euro je Gerät und angefangenen Monat |
Apparate, die Gewaltspiele enthalten | 500,00 Euro je Gerät und angefangenen Monat |
Steuersätze für Vergnügungen besonderer Art:
Art | Steuersatz |
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Kartensteuer | 22 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts |
Pauschalsteuer nach dem Spielumsatz | 6 v.H. des Spielumsatzes |
Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes | 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche |
Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen | 3,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche |
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Vergnügungssteuererklärung ab 2017 (PDF)
Dateigröße: 37,6 Kilobytes -
Vergnügungssteuererklärung (PDF)
Dateigröße: 213,0 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-251
E-Mail: dorothee.schnieder@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-250
E-Mail: hubertus.veltin@lippetal.de