Personalausweis

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen (elektronischen) Personalausweises wird von der Einwohnermeldeabteilung im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.

Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten Pin-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Pin und Puk und Ihr persönliches Sperrkennwort. Nach Erhalt dieses Briefes liegt dann auch Ihr Personalausweis beim Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit.

Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht, die Sie bei der Antragsstellung erhalten, ausgefüllt sein.

In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.

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PIN-Rücksetzbrief
(Brief mit Aktivierungscode und neuer Pin nach Haus bestellen)
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AusweisApp2
(Mit Hilfe der AusweisApp2 einfach und sicher digital ausweisen)
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Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de

Kosten

Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises

  • 37,00 € für antragstellende Person ab 24 Jahren
  • 22,80 € für antragstellende Person unter 24 Jahren

Die erstmalige Ausstellung ist nicht mehr gebührenfrei.  

Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)

  • 10,00 €

Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Notwendige Unterlagen

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand): weitere erforderliche Kriterien
    BEACHTEN SIE BITTE, DASS DIE FOTOS NICHT VOR ORT GEMACHT WERDEN!
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch im Original, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann,
  • der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich,
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
  • sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden, so ist zusätzlich die Zustimmung erklärung der Eltern erforderlich. (Eigene Antragstellung ab 15 Jahren und 9 Monaten möglich.) Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen. 

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)


Zuständige Mitarbeiter/innen: