Kommunalrecht

Grundlage des Kommunalrechtes ist die "Kommunale Selbstverwaltung". Die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden steht in unter dem Schutz des Grundgesetzes. Auch die Verfassungen der deutschen Länder betonen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. In den deutschen Flächenstaaten sowie in Bremen (also allen Bundesländern, außer Berlin und Hamburg als reine Stadtstaaten, in denen staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt werden), regeln Gemeindeordnungen bzw. eine Kommunalverfassung den Aufbau und die politische Struktur der Gemeinden. Die Ausgestaltung des Kommunalrechts erfolgt durch Landesrecht.

Unter Kommunalrecht versteht man alle Rechtsvorschriften, die den Status und die Verfassung der Gemeinde Lippetal, ihre Zuständigkeit, die Formen ihrer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit sowie der im Innenverhältnis (zwischen den kommunalen Organen) bestehenden kommunalen Verhaltenspflichten regeln.

Rechtsgrundlagen

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Ortsrecht der Gemeinde Lippetal

Hier finden Sie die wichtigsten ortsrechtlichen Vorschriften