Vergleich der Steuer- und Gebührensätze 2015-2016

 

Kanalbenutzungsgebühren

Die Gemeinde Lippetal erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

1.    Die Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Grundgebühr (pro Grundstücksanschluss) und einer Verbrauchsgebühr (nach dem Frischwassermaßstab) erhoben. Die Verbrauchsgebühr für Schmutzwasser errechnet sich nach der von öffentlichen (z.B. Wasserwerk) und privaten (z.B. Brunnen, Regenwasseranlagen) Wasserversorgungsanlagen bezogenen Frischwassermenge abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Die mittels Zähler gemessene Wassermenge gilt als Verbrauchsmenge, die der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird.

2.    Niederschlagswassergebühr

Die Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Berechnungseinheit ist die Quadratmeterzahl (m²). Der Grundstückseigentümer hat die notwendigen Angaben und Veränderungen mitzuteilen.

Kosten

Die Gebührensätze sind der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lippetal zu entnehmen. (sh. weiter unten)

Rechtsgrundlagen

Ortsrecht der Gemeinde Lippetal


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Dateiname Dateigröße Dateityp
8.1 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) 91 KB PDF Datei
8.2 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 117 KB PDF Datei