Kanalbenutzungsgebühren
Die Gemeinde Lippetal erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
1. Die Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird in Form einer Grundgebühr (pro Grundstücksanschluss) und einer Verbrauchsgebühr (nach dem Frischwassermaßstab) erhoben. Die Verbrauchsgebühr für Schmutzwasser errechnet sich nach der von öffentlichen (z.B. Wasserwerk) und privaten (z.B. Brunnen, Regenwasseranlagen) Wasserversorgungsanlagen bezogenen Frischwassermenge abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Die mittels Zähler gemessene Wassermenge gilt als Verbrauchsmenge, die der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird.
2. Niederschlagswassergebühr
Die Benutzungsgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Berechnungseinheit ist die Quadratmeterzahl (m²). Der Grundstückseigentümer hat die notwendigen Angaben und Veränderungen mitzuteilen.
Kosten
Die Gebührensätze sind der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lippetal zu entnehmen. (sh. weiter unten)
Rechtsgrundlagen
Ortsrecht der Gemeinde Lippetal
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Erfassungsblatt_Niederschlagswassergebuehr.pdf (PDF)
Dateigröße: 19,8 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-250
E-Mail: hubertus.veltin@lippetal.de -
Telefon: 02923 / 980-251
E-Mail: dorothee.schnieder@lippetal.de