Denkmalwesen
Denkmalwesen
Das Denkmalwesen ist gegliedert in den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Die Aufgaben des Denkmalwesens in der Gemeinde Lippetal übernimmt die Untere Denkmalbehörde.
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Zum Denkmalschutz gehören die Unterschutzstellungen von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern, Gartendenkmälern und Denkmalbereichen sowie das Führen der Denkmalliste.
Als Denkmalpflege definiert man allgemein Vorgänge, die dem Erhalt der eingetragenen Denkmäler dienen. Hierzu gehören die Erteilung von Denkmalrechtlichen Erlaubnissen bei geplanten Veränderungen an Denkmälern, Gewährung von Zuschüssen, Ausstellung von Steuerbescheinigungen und Stellungnahmen im Rahmen der Gemeindeentwicklung.
Denkmalliste
Kirchen, Fachwerkhäuser, Hofanlagen: In Lippetal gibt es über 40 unterschiedliche eingetragene Baudenkmäler. Diese sind in der Denkmalliste der Gemeinde erfasst. Die Liste liegt in Form einer Kartei bei der Unteren Denkmalbehörde vor und kann von jedem Interessierten eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Die Informationen der Denkmalliste werden derzeit in einem vom Ministerium zur Verfügung gestellten online-Tool eingepflegt. Sobald diese Plattform für die öffentliche Nutzung freigeschaltet ist, wird sie an dieser Stelle verlinkt.
Denkmalförderung
Die Förderung von Denkmälern erfolgt durch Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen und durch Förderprogramme des Bundes (Staatsministerin für Kultur und Medien – BKM).
Die Bearbeitung und Abwicklung der Förderprogramme des Landes und des Bundes erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg.
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/d/denkmalfoerderung/index.php
Das Einkommensteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern.
Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt.
Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen, Finanzielle Förderung, Darlehen und Steuererleichterungen“
https://www.mhkbd.nrw/sites/default/files/media/document/file/2019_12_11_BroschuereDenkmaeler.pdf
Aktuelles: Aufruf zum Denkmalförderprogramm 2023
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Kontakt: denkmal@lippetal.de
Frau Hetzel, Telefon 02923/980-241
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Rechtsgrundlagen
- Denkmalschutzgesetz des Landes NRW
- Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen – DenkmalVO NRW
- Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes
- Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungenfür Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
- Antrag Erlaubnis § 9 DSchG (PDF)
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG)
- Anlage zur Nr. 5 des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG - Rechnungsaufstellung
- Anlage zur Nr. 9 des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG - Aufteilung
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Broschüre 2019 - Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen (PDF)
Dateigröße: 2810,1 Kilobytes
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Telefon: 02923 / 980-241
E-Mail: stefanie.hetzel@lippetal.de