Archiv der Gemeinde Lippetal

Herzlich willkommen im Gemeindearchiv – Gedächtnis der Gemeinde, Aufbewahrungsort von Archivgut und Dokumentations- und Forschungsstelle zur Geschichte der Gemeinde Lippetal

Als Teil der Gemeindeverwaltung übernimmt und verwahrt das Archiv die archivwürdigen Unterlagen und bereitet diese durch Bewertung, Erschließung, Verzeichnung und Vermittlung für die Forschung auf. So trägt das Archiv im Interesse der Verwaltung sowie aller Bürger*innen zur Wahrung der gemeindlichen Rechte bei.

Das Gemeindearchiv versteht sich nicht nur als Aufbewahrungsort der archivwürdigen Überlieferung der Gemeinde Lippetal, sondern zugleich als Dokumentations- und Forschungsstelle zur Lokalgeschichte und ihrer Region. Als historisches Gedächtnis der Gemeinde Lippetal fördert es zudem die Erforschung und das Verständnis der Geschichte, die Kenntnis der Lokal- und Heimatgeschichte und ist für die historische Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Das Bewusstsein der Gemeindebewohner*innen für Herkunft und Lebensumfeld wird durch das Archiv gestärkt, indem die Dokumente möglichst unverfälscht gesichert und dokumentiert werden, um an die nachfolgenden Generationen als echtes Kulturerbe weitergegeben zu werden. Das historische Erbe sichert die Identität und die Archivalien als greifbare Zeugnisse dieses historischen Erbes tragen zur persönlichen Identifikation mit der Lokalgeschichte bei. Sie vermitteln diese nicht nur, sondern sind Teil der Geschichte, sie machen sie unmittelbar erleb- und erfahrbar.

Das Gemeindearchiv fördert und pflegt die Zusammenarbeit und Partnerschaft mit den umliegenden Heimatvereinen, Vereinen und ortsansässigen Schulen, unterstützt Schüler*innen und Studierende bei ihren Forschungen und berät Archivbenutzer*innen zielorientiert.

Im Gemeindearchiv Lippetal liegen vorwiegend Archivalien, die die Gemeindegeschichte dokumentieren. Der Bestand der Akten der Amtsverwaltung Oestinghausen umfasst die Orte Bettinghausen, Eickelborn, Heintrop, Heintrop-Büninghausen, Hovestadt, Hultrop, Krewinkel, Krewinkel-Wiltrop, Lohe, Neuenkamp, Niederbauer, Nordwald, Oestinghausen, Ostinghausen, Schoneberg (westlicher Teil) und Wiltrop. Er birgt Archivalien von ca. 1808 bis 1969 und ist gänzlich erschlossen sowie verzeichnet. Alle weiteren Bestände der Gemeindeverwaltung Lippetal ab 1969 befinden sich aktuell im Aufbau.

Akten der früher nicht zum Amt Oestinghausen gehörigen Ortsteile der Gemeinde Lippetal Herzfeld und Lippborg liegen zudem im Kreisarchiv Warendorf. Das Gemeindearchiv Welver verfügt über Akten aus Brockhausen. Archivalien zu Bettinghausen und Ostinghausen liegen auch im Gemeindearchiv Bad Sassendorf.

Das Gemeindearchiv Lippetal bewahrt u. a. folgende Bestände:

  • Amt Oestinghausen ca. 1808 bis 1946
  • Amt Oestinghausen 1947-1969
  • Teilbestände der Gemeinden Brockhausen, Herzfeld und Lippborg vor 1969
  • Akten des Bauamtes
  • Akten des Hauptamtes (Personalamt, Standesamt, Schulen)
  • Personenstandsbücher, Sterberegister
  • Melderegister
  • Akten der Finanzverwaltung
  • Akten des Ordnungsamtes
  • Akten des Sozialamtes

Hinzu kommen historische Fotos, Fotoplatten, Dias, Postkarten, Luftbildaufnahmen, Zeitungsausschnitte, Flurkarten, Pläne, Urkataster und Chroniken. Die archiveigene Bibliothek verfügt über heimatkundliche Literatur und Fest- sowie Jubiläumsschriften zu Gemeinde, Vereinswesen und Region.  Des Weiteren beinhaltet sie die Sammlung Luhmann, eine Sammlung zur Person des aus Hultrop stammenden Dichters, Erzählers und Pädagogen Dr. Heinrich Luhmann (1890-1978).

 

Die Bestände des Gemeindearchivs Lippetal befinden sich derzeit im Aufbau. Das Archiv ist daher aktuell noch nicht für den persönlichen Besucherverkehr geöffnet.

Anfragen sind ungeachtet dessen willkommen und Auskünfte möglich. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck telefonisch oder via E-Mail an die Archivarin.

Aufgrund der Teilnahme an LISE befinden sich bis Ende des Jahres einige Archivalien außer Haus und stehen nicht für Auskünfte zur Verfügung. (/www.lippetal.de/politik_rathaus/pressemitteilungen/PR2022.04.14_Teilnahme_LISE_Gemeindearchiv_Lippetal.pdf)

Rechtsgrundlagen

Die Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind nach § 10 des Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) dafür zuständig, ein eigenes Archiv nach archivfachlichen Anforderungen zu unterhalten.

Archivgesetz NRW

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Lippetaler Ortsrecht

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0.06 Benutzungsordnung für das Archiv der Gemeinde Lippetal 96 KB PDF Datei