Abwasserbeseitigung
Als Abwasser bezeichnet man
- das durch Gebrauch verunreinigte (bzw. in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung veränderte) Wasser
- das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser
- das anfallende Fremdwasser, welches in die Kanalisation durch bauliche Schäden eintritt.
Man unterscheidet zwischen
1. Liegenschaften, die an das gemeindliche Kanalisationsnetz angeschlossen sind („Kanalbenutzungsgebühren")
und
2. Liegenschaften, die ihr Abwasser einer Grundstücksentwässerungsanlage zuführen („Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen").
1. Kanalbenutzungsgebühren
Die Kanalbenutzungsgebühren setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Grundgebühr je Schmutzwasserhausanschluss
- Schmutzwassergebühr (Verbrauchsgebühr) je cbm Abwasser
- Niederschlagswassergebühr je qm überbauter und/oder befestigter Grundstücksfläche
Nähere Einzelheiten und die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung bzw. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lippetal
2. Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
Für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen hat die Gemeinde Lippetal einen Abfuhrunternehmer beauftragt, der die Anlagen regelmäßig (mindestens im zweijährigen Abstand) entleert und den Grubeninhalt (Fäkalschlamm) zur Kläranlage transportiert. Die Fäkalschlämme werden dort dem Zulauf der Kläranlage zugeführt und durchlaufen den Reinigungsprozess auf der Kläranlage.
Nähere Einzelheiten und die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Kosten
Die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie bitte den Satzungen der Gemeinde Lippetal.
Die Verlinkungen dazu finden Sie unten auf dieser Seite.
(Die Gebührensatzungen werden jährlich fortgeschrieben und aktualisiert. Auch wenn das Entstehungsdatum auf der ersten Seite der Satzung Jahre zurückliegt, enthält die Satzung die aktuell gültigen Gebührensätze.)
Rechtsgrundlagen
Ortsrecht der Gemeinde Lippetal
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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(Gebühren)
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(Technik)
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