Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit August 2001 „JA" zueinander sagen. Sie können eine „Lebenspartnerschaft" begründen. In Nordrhein-Westfalen wurde diese Aufgabe zunächst den Bezirksregierungen übertragen.

Seit dem 1. Oktober 2001 nun sind die Standesämter der Hauptwohnsitze der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen zuständig für die „Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaften". Etwas weniger amtlich ausgedrückt: Sie können sich nicht nur bei uns anmelden, sondern sich auch im Trauzimmer das Jawort geben.

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind einander zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung.

Am Anfang steht die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft, zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Welche das im Einzelnen sind, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Lebenspartnerschaft ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Ist eine/r der Partner/innen verhindert, kann er oder sie den anderen Partner bzw. die andere Partnerin bevollmächtigen.

Zwei Personen des gleichen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft begründen.
Nicht möglich ist dies bei

  • Personen, die verheiratet sind oder schon in einer Lebenspartnerschaft leben
  • Verwandten in gerader Linie
  • voll- und halbbürtigen Geschwistern
  • Minderjährigkeit

Um die eingetragene Lebenspartnerschaft anzumelden, müssen beide Partner oder Partnerinnen Nachweise zu ihrer Identität, ihrem Aufenthalt, dem Familienstand und ihrer Abstammung vorlegen.

Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Lebenspartner/innen den Hauptwohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Lippetal wohnen und trotzdem gern hier ihre Partnerschaft begründen wollen - kein Problem: Sie melden sich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Lippetal die Lebenspartnerschaft begründen möchten. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Bund "Hindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.

Kosten

Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft kostet,

  • sofern beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 
    • 40,00 €.
  • Gehört einer der Verlobten einer anderen Nationalität an, betragen die Gebühren:
    • 66,00 €.
  • Falls Sie nicht im Standesamt Ihres Wohnortes die Lebenspartnerschaft begründen, fällt neben der "Anmeldegebühr" in Ihrem Wohnort auch beim Standesamt Ihrer Wahl für die Nachprüfung und die Trauung eine Gebühr in gleicher Höhe an 
  • Falls Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde: 
    • 10,00 € 
      nach der Begründung der Lebenspartnerschaft eingeheftet in einem Lebenspartnerschaftsbuch entgegennehmen möchten, können Sie unter verschiedenen Ausführungen wählen und beim Standesamt ein solches käuflich erwerben.
  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 
    • 21,00 €

Notwendige Unterlagen

Um die eingetragene Lebenspartnerschaft anzumelden, müssen beide Partner oder Partnerinnen Nachweise zu ihrer Identität, ihrem Aufenthalt, dem Familienstand und ihrer Abstammung vorlegen.

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung das Jawort geben können.

Wer bisher nicht verheiratet war oder nicht in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt:

  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • wenn der Hauptwohnsitz nicht Lippetal ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt".
    Die Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein         
  • eine Geburtsurkunde
    Diese wird ausgestellt beim Standesamt des Geburtsortes. Ist dies Lippetal, kann darauf verzichtet werden, denn das Geburtsregister wird hier geführt.

Wer geschieden oder verwitwet ist oder schon in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, benötigt zusätzlich folgende Papiere:.

  • Erklärende, die verheiratet waren, haben alle früheren Ehen und die Art der Auflösung anzugeben. Die Auflösung der letzten Ehe muss nachgewiesen werden. Ist die letzte Ehe nicht vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen worden, so ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen nachzuweisen, wenn eine entsprechende Prüfung nicht bereits anlässlich einer früheren Eheschließung im Inland durchgeführt worden ist.
    Dies gilt auch im Falle der Auflösung früherer Lebenspartnerschaften.

Partner oder Partnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Erklärende mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben diese durch ein amtliches Ausweispapier mit Angabe der Staatsangehörigkeit (in der Regel reicht hier der Reisepass) oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates nachzuweisen.
Auch der Familienstand von Erklärenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist durch eine geeignete Bescheinigung der zuständigen Stelle des Heimatstaates nachzuweisen.

Empfehlung:
Kommen Sie persönlich zu uns, denn nur im direkten Gespräch mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin können Fragen unmittelbar geklärt werden. Vor allem, wenn es Unsicherheiten hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen gibt oder wenn ausländisches Recht zu beachten ist, hilft das persönliche Gespräch schnell weiter. Beide Partner oder Partnerinnen sollen sich persönlich im Standesamt anmelden. Ist eine Person verhindert, kann sie den anderen Partner oder die andere Partnerin schriftlich bevollmächtigen.

Über die Anmeldung nimmt der Standesbeamte eine Niederschrift auf.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Ähnliche Produkte: