

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses wird vom hiesigen Einwohnermeldeamt im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie vom hiesigen Einwohnermeldeamt schriftlich zur Abholung Ihres neuen Reisepasses aufgefordert.Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht auf der Rückseite der Einladung zur Abholung ausgefüllt sein.
Vorläufiger Reisepass
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ebenfalls im automatisierten Verfahren erstellt.
Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Bitte beachten Sie: die Gebühr ist am Tage der Antragstellung zu entrichten.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: