

Die Anträge auf Erst-Ausstellung, Erweiterung, Wiedererteilung von Führerscheinen und die Unterlagen zur Beantragung eines Personenbeförderungsscheines werden im Bürgerbüro Lippetal entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest weitergeleitet. Die Gebühr hierfür ist bei der Beantragung zu entrichten.
Nach Fertigstellung Ihres Führerscheins oder Ihres Personenbeförderungsscheines erhalten Sie oder Ihr Fahrlehrer vom Straßenverkehrsamt eine entsprechende Nachricht.
Führerscheinklassen
A (unbeschränkt) Krafträder Kfz mit mehr als 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 cm3 Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h (bei Kombination mit Hängern darf das Fahrzeug mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden), selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen höchstens 40 km/h
A (beschränkt)
Krafträder, beschränkt auf 25 kw und nicht mehr als 0,16 kw/kg
A1
Krafträder (Leichtkrafträder) zwischen 50 cm3 und 125 cm3, nicht mehr als 11 kw, bei unter 18-jährigen Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h
B
Kfz bis 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen
C
D
Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzen
E
Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht, in Verbindung mit Klasse B, C oder D (nicht notwendig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, z. B. Pkw mit Wohnwagen)
M
L
T
Begleitendes Fahren ab 17
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Der oder die Jugendliche muss einen Antrag (direkt beim Straßenverkehrsamt Soest) auf begleitendes Fahren stellen. Außerdem müssen Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Ersterteilung Führerschein:
Erweiterung Führerschein:
Wiedererteilung Führerschein nach Führerscheinentzug inkl. Führungszeugnis:
Personenbeförderungsschein inkl. Führungszeugnis:
Führerschein (Beantragung)
Bei der Beantragung eines Führerscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
Ersterteilung:
Erweiterung (zusätzliche Führerscheinklassen):
Wiedererteilung (nach Führerscheinentzug):
Unterlagen für Personenbeförderungsschein (Klasse "D"):