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Allgemeine Gefahrenabwehr
Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Lärmbelästigungen, Geruchsbelästigungen, Gefahren durch Tiere,...)
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Lippetal
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Herr Ludger Schenkel
Telefon: 02923 / 980-207
E-Mail:
ludger.schenkel@lippetal.de
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1.01 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
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