

Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Teilungsgenehmigung.
Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Teilungsgenehmigung.
Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Bauaufsichtsamt des Kreises Soest vorlegen zu lassen.