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Ausschankgenehmigung

Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.

Kosten

Die Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gestattung zu entrichten ist, ist abhängig von der Art der Gestattung sowie vom Umfang und der Dauer der Veranstaltung. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

 
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