

Fundsachen können im Bürgerbüro abgegeben werden. Die abgegebenen Fundsachen werden mindestens 6 Monate aufbewahrt. Während der Aufbewahrungszeit nicht abgeholte Fundsachen gehen anschließend (auf Wunsch) in das Eigentum des Finders über.
Tipp: Vorbeugen mit der Fahrradregistrierung bei der Polizei

Bürgerliches Gesetzbuch