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Fundsachen

Fundsachen können im Bürgerbüro abgegeben werden. Die abgegebenen Fundsachen werden mindestens 6 Monate aufbewahrt. Während der Aufbewahrungszeit nicht abgeholte Fundsachen gehen anschließend (auf Wunsch) in das Eigentum des Finders über.

 Tipp: Vorbeugen mit der Fahrradregistrierung bei der Polizei

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

 
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