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Blindengeld

Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.

Die Gemeinde Lippetal ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung behilflich.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

 
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