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Vergnügungssteuer

Spielgerätesteuer

Steuergegenstand ist das Halten von Spiel-, Musik, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten.

Steuersätze für Spielgeräte:

GerätSteuersatz
Apparate mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnl. Unternehmen 35,00 Euro je Gerät und angefangenen Monat
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten oder ähnlichen Orten 25,00 Euro je Gerät und angefangenen Monat
Apparate, die Gewaltspiele enthalten 500,00 Euro je Gerät und angefangenen Monat

Vergnügungssteuer für Vergnügungen besonderer Art

Der Besteuerung unterliegen:

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführung von pornographischen und ähnlichen Filmen und Bildern - auch in Kabinen -
  • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen

Steuersätze für Vergnügungen besonderer Art:

ArtSteuersatz
Kartensteuer 22 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts
Pauschalsteuer nach dem Spielumsatz 6 v.H. des Spielumsatzes
Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche

 

Rechtsgrundlagen

Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Lippetal

 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

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