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Archiv der Gemeinde Lippetal

Nach § 10 des Archivgesetzes des Landes NRW sind Kreise und Kommunen verpflichtet Archive zu unterhalten.

Unterstützt wird die Gemeinde Lippetal hierbei vom LWL-Archivamt für Westfalen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter 02923/980-221.

 

Rechtsgrundlagen

Archivgesetz NRW

 
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