Nach § 10 des Archivgesetzes des Landes NRW sind Kreise und Kommunen verpflichtet Archive zu unterhalten.
Unterstützt wird die Gemeinde Lippetal hierbei vom LWL-Archivamt für Westfalen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter 02923/980-221.
Archivgesetz NRW