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Amtliche Bekanntmachung

§ 12 Abs. 1 Hauptsatzung der Gemeinde Lippetal
"Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Lippetal, Ortsteil Hovestadt, Bahnhofstraße 7 und gleichzeitigen Hinweis auf die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Lippetal "www.lippetal.de".

 

Bezirksregierung Arnsberg

Flurbereinigungsverfahren Lippeaue-Hamm

Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss

am Montag, 06. Februar 2012 um 17 Uhr

Amtsblatt des Kreises Soest

Das Amtsblatt des Kreises Soest erscheint seit Januar 2010.
 
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