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Amtliche Bekanntmachung

§ 12 Abs. 1 Hauptsatzung der Gemeinde Lippetal
"Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Lippetal, Ortsteil Hovestadt, Bahnhofstraße 7 und gleichzeitigen Hinweis auf die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Lippetal "www.lippetal.de".

 

Zwangsvollstreckumg am 20. Mai 2010

Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Nordwalder Str. 48, 1132 qm

Zwangsvollstreckung am 22. April 2010

Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Zum Hort 2, 488 qm
 
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